Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitszeit/Fahrtzeit
Die Arbeits- und Fahrtzeit wird auf der Arbeitskarte festgehalten und vom Auftraggeber gegengezeichnet. Fahrtzeit ist Arbeitszeit und wird wie diese berechnet.
Kostensätze
Grundlage für die Berechnung der Arbeitszeit ist die vom Auftraggeber abgezeichnete Arbeitskarte. Dabei werden 5 Minuten als Arbeitseinheit berechnet. Eine Anpassung der nachfolgenden Kostensätze kann bei veränderter Kostenlage ohne weitere Ankündigung durchgeführt werden.
Kostensätze gliedern sich wie folgt:
Meisterstunden50.00 €*
Technikerstunden45.00 €*
Helferstunden32.50 €*
Fahrzeugkostenpauschale
Es werden folgende Fahrzeugkostenpauschalen berechnet:
City-Tarif (Bereich Dinslaken)6.90 €*
Bis 15 km: Für alle Fahrten ab Firmensitz13.80 €*
Bis 50 km: Für alle Fahrten ab Firmensitz33.63 €*
Über 50 km: Für alle Fahrten ab Firmensitz1.50 €/km*
*zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
1. Allgemeines
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen. Irgendwelche Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt. Pläne, Zeichnungen und sonstige dem Urheberrecht unterliegenden Darstellungen dürfen ebensowenig wie Kostenvoranschläge Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder zur Selbstanfertigung der angebotenen Objekte verwandt werden.
2. Umfang und Gegenstand der Leistung
Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Persönlich, telefonisch, drahtlich und durch Vertreter abgegebene Erklärungen jeder Art, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Angebote sind – wenn nicht anders vereinbart – stets freibleibend und unverbindlich. Eintretende Erhöhung der Lohn- und Materialkosten berechtigen uns, die vereinbarten Preise anzugleichen. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben können nur als verbindlich angenommen werden, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Die bei der Ausarbeitung des Angebotes bzw. bei der Annahme des Auftrages vorliegenden Bauzeichnungen sind maßgebend für alle späteren Projektierungen. Änderungen und Verbesserungen in der Konstruktion und Ausführung sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Statik
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Statik nicht zu unserem Lieferumfang gehört. Erforderliche statische Berechnungen, die aufgrund von Abweichungen durch örtliche Gegebenheiten bzw. speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben erforderlich sind, werden zu Lasten des Auftraggebers abgerechnet.
4. Preise und Leistungen
Wir behalten uns vor, Druckfehler und offensichtliche Irrtümer in unseren Preislisten bzw. Angeboten oder Auftragsbestätigungen auch nach evtl. erfolgter Lieferung noch zu berichtigen.
4.1 Lieferung ohne Montage erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
4.2 Bei Lieferung mit Montage gilt zusätzlich zu 4. folgendes:
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß die Zufahrtswege außerhalb der öffentlichen Verkehrswege für den Antransport bis zur Montagestelle eingeebnet und befestigt sind. Falls ein Fahrzeug aufgrund schlechter Wegverhältnisse die Baustelle nicht erreichen kann, gehen die entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Bestellers (z.B. Abschleppkosten, Wartezeiten, Rückfahrt, usw.). Elektrische Leitungen und Rohre, die unter Putz liegen, müssen bauseits gekennzeichnet werden, da wir für evtl. Schäden keine Haftung übernehmen. Die Montage umfaßt den Einbau unter Beachtung der in Betracht kommenden Normen, techn. Bestimmungen, gesetzlichen und Baupolizeilichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik; sie umfaßt nicht, wenn nicht anders vereinbart, das Vorhalten der Montagegerüste und darüber hinaus erforderlichen Baustelleneinrichtung sowie die Zulieferung von Bauhilfsstoffen. Für jede Art von Montagen gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Bereitstellung eines Anschlusses für elektrischen Strom in ausreichender Stärke sowie für uns kostenlose Lieferung des Stromes während der Dauer der Montage.
2. Vor Beginn der Montage müssen die hierfür erforderlichen Bedingungen geschaffen sein. Alle erforderlichen Vorarbeiten müssen soweit fertiggestellt sein, daß die Montage sofort nach Ankunft unserer Monteure begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Es muß sichergestellt sein, daß die Montage nicht durch Arbeiten anderer Unternehmer oder durch sonstige Umstände behindert wird.
3. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung oder Unterbrechung bei der Montage ein, so hat der Auftraggeber alle hierdurch entstehenden Mehrkosten(Wartezeiten, Kosten für Fehlfahrten u.s.w.) zu tragen.
4. Falls sich während der Montage herausstellt, daß zusätzliche Arbeiten, die weder im Leistungsverzeichnis enthalten sind noch zu den unter 2. aufgeführten Nebenleistungen gehören, für den reibungslosen Ablauf der Montage jedoch erforderlich sind, werden diese bei möglichst frühzeitiger Unterrichtung des Architekten bzw. Bauherrn od. Auftraggebers ausgeführt und Selbstkosten berechnet.
5. Lieferzeiten
Die mit der Bestätigung angegebene Lieferzeit ist nach vorliegenden Aufträgen ermittelt. Die Lieferzeiten werden gerechnet vom Tage der Klarstellung des Auftrages bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Fertigstellung. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u.a. voraus:
1. Reibungslose Anlieferung der Materialien von unseren Lieferanten,
2. störungsfreier Betriebsablauf,
3. keine außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluß auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen,
4. Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers.
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende Umstände verzögert, die er nicht zu vertreten hat(z.B. Arbeitskämpfe und andere unabsehbare Ereignisse), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Diese Hemmnisse entbinden uns ganz, teilweise oder für die Dauer der Störung von der Erfüllung des Vertrages. Die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, außer in den Fällen, in denen die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist. Falls sich der Liefertermin aufgrund einer Verzögerung der Fertigstellung des Bauvorhabens oder aus anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen wesentlich verschiebt, sind wir bemüht, den gewünschten neuen Termin einzuhalten. Sollte es zum Lieferverzug kommen, so muß der Käufer dies ausdrücklich schriftlich feststellen und uns eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen gewähren. Die Frist beginnt am Tage des Eingangs des Mahnschreibens. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versand- bzw. montagebereit gemeldet worden ist.
5.1 Verpackung
Zusätzliche Verpackungen für den Versand sind im allgemeinen nicht vorgesehen, mit Ausnahme für Befestigungsmaterial lt. Stückliste. Zur Bestellung gewünschte Sonderverpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
6. Gewährleistung
Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen der VOB nach Maßgabe folgender Abweichungen: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls schriftlich zu rügen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst festzustellen. Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung. Erst, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würden und deshalb von uns verweigert wird, kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen.
Ersetzt wird nicht die Sachgesamtheit, sondern nur das auszuwechselnde Einzelteil. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung können wir nicht haften.
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat oder wenn Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt wurden. Außerdem ist das Recht auf Schadensersatz ausgeschlossen, wenn nicht ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist, oder Leib und Leben oder Eigentum des Auftraggebers betroffen ist. Handelt es sich um Schäden, die von unserer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, so beschränkt sich unsere Haftpflicht Kaufleuten gegenüber auf die Deckungssumme. Kaufleute haben keinen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns daher das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis zur Erfüllung aller Ansprüche, die uns gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsverbindung, auch aufgrund von Finanzierungsverträgen zustehen. Eingegangene Zahlungen werden zuerst auf den ungesicherten Teil unserer Forderungen oder auf die laufenden Rechnungen verbucht. Bei Hereingabe von Schecks oder Wechseln besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Einlösung. Zahlt der Käufer innerhalb der nach Nr. 8 dieser Bedingungen einzuhaltenden Fristen nicht oder gerät er in Vermögensschwierigkeiten, so sind wir zur Rückforderung berechtigt. Alle Kosten, die durch die Sicherstellung entgehen, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die noch nicht bezahlte Ware anzuzeigen. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Waren zurück, so gilt diese Rücknahme außer in Fällen von ausnahmsweise vereinbarten Ratenzahlungen nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dieses dem Käufer ausdrücklich bestätigen. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei der Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
8. Preise und Zahlungsbedingungen sowie Gegenforderungen
Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten, Nachträge zu diesen Preislisten und Kundeninformationen, in denen Preisänderungen mitgeteilt werden, bzw. die auf das Objekt abgegebenen Angebote, Preisvereinbarungen gelten – auch bei eventuell vorgenommenen Preislistenänderungen – 3 Monate als verbindlich. Liegt der vorgesehene und von uns bestätigte Liefertermin später als 3 Monate nach Vertragsabschluß, so sind Preiserhöhungen aus sachlich berechtigten, erheblich, nicht vorhersehbaren Gründen(z.B. Steigerung von Material-Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Transport-und Energiekosten) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Im Falle einer Preisänderung setzen wir den Besteller unverzüglich, spätestens jedoch nach 3 Wochen vor der vorgesehenen Lieferung in Kenntnis. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, falls die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt. Es gilt die VOB Teil B, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes beinhalten. Auf Wunsch stellen wir einen Auszug der VOB Teil B zur Verfügung. Für vorab gelieferte Ware behalten wir uns vor, Abschlagzahlungen zu beanspruchen. Abschlagzahlungen sind sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Schlußrechnungen sind wenn nicht anders vereinbart spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Sonderpreise sind ohne Abzug sofort zahlbar. Vereinbarte Sicherheitsbeträge werden in jedem Fall durch selbstschuldnerische Bankbürgschaften abgelöst. Der Sicherheitsbetrag ist sofort nach Erhalt der Bürgschaft auszuzahlen. Mahnkosten und Gebühren für die Einziehung von Forderungen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Liegen uns negative Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, so sind wir berechtigt, vor Ausführung von Leistungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch können wir vom Vertrag zurücktreten. Nicht anerkannte und rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche können vom Auftraggeber weder gegengerechnet, noch darf aus diesem Grunde die Zahlung zurückgehalten werden. Kaufleute verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllung Statt. Wechselsteuer und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist Dinslaken Erfüllungsort und das Amtsgericht Dinslaken ausschließlich örtlich und sachlich zuständig, auch für Wechsel- und Scheckansprüche.
10. Sonstiges
Fallen durch die Zusatzvereinbarungen oder durch sonstige Umstände einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen fort, so behalten jedoch die übrigen Teile Gültigkeit. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.